Rechtssichere und effiziente Umsetzung der DSGVO in Ihrem Unternehmen.
Fordern Sie jetzt ein unverbindliches Angebot an.
Erfüllt Ihr Unternehmen die gesetzlichen Anforderungen an den Datenschutz?
Erfassung sämtlicher Prozesse der Datenverarbeitung und anschließende Prüfung, ob die Anforderungen der DSGVO, des BDSG und der einschlägigen Landesdatenschutzgesetze erfüllt werden.
Bis zu drei Follow-Up-Termine sowie Muster und Vorlagen, um Sie bei der Umsetzung der ermittelten Maßnahmen zu unterstützen.
Auf Wunsch vereinbaren wir eine Pauschalvergütung, um Ihnen im Vorab die volle Kostenkontrolle zu ermöglichen.
...um Sie kompetent zu unterstützen.
Auditierung des Unternehmens (Erfassung sämtlicher Prozesse der Datenverarbeitung und anschließende Prüfung, ob die Anforderungen der DSGVO, des BDSG und der einschlägigen Landesdatenschutzgesetze erfüllt werden).
Schulung und Fortbildung von Mitarbeitern.
Beratung zu allen Fragen des Datenschutzes (z.B. Mitarbeiter-, Kunden- oder Auftragsdatenverarbeitung) und Erstellung der erforderlichen rechtsicheren Dokumente.
Sie möchten einen Dienstleister oder ein Projekt auf seine Datenschutzkonformität prüfen lassen?
Prüfung von Einzelvorhaben und Projekten
Schulung und Fortbildung Ihrer Mitarbeiter.
Wir zertifizieren ihr Unternehmen. So können Sie Kunden und Partnern signalisieren, Kunden und Partnern signalisieren, dass Datenschutz Teil Ihrer Unternehmenspraxis ist und Sie alle erforderlichen Maßnahmen treffen.
Über unsere Beratung
Wir sorgen für die Datenschutz-Compliance.
Von der Auditierung, über die Rechtstexte bis zur Mitarbeiterschulung.
Datenschutzauditierung innerhalb von 5 Werktagen.
Wir lösen Ihre Probleme schnell und praxisnah.
Wir sind Rechtsanwälte Experten im Bereich Datenschutz.
Bestellung als externe Datenschutzbeauftragte bereits ab 249€ pro Monat
Wir beraten Sie mit unser langjährigen Erfahrung
Hans-Christian arbeitet seit 2012 als Rechtsanwalt im IT-Recht. Er ist als Fachkraft Datenschutz von von der Dekra und als Datenschutzbeauftragter vom TÜV Rheinland zertifiziert.
Hans-Christian berät sowohl Konzerne als auch kleine KMUs zu allen Fragen des Datenschutzes. Sei es in Bezug auf den Beschäftigungsdatenschutz, Joint Ventures oder bei der konzernweiten, grenzüberschreitenden Datenverarbeitung. Sein Schwerpunkt liegt in digitalen, datengetriebenen Geschäftsmodellen als auch in den Bereichen Hotellerie, Agenturen und Pharma/Gesundheit.
Johannes arbeitet seit 2013 als Rechtsanwalt. Er ist als Fachkraft Datenschutz von der Dekra zertifiziert.
Johannes berät inbesondere Technologieunternehmen und Gesundheitsdatenverarbeiter zu allen Fragen des Datenschutzes. Sei es in Bezug auf digitale Gesundheitsanwendungen, den operativen Betrieb von Praxen oder innovative Geschäftsmodelle im Bereich von eHealth.
Unsere Kunden schätzen unsere persönliche Beratung und gute Erreichbarkeit sowie unser Verständnis für unternehmerische Bedürfnisse.
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Gerne erstellen wir Ihnen ein unverbindliches Angebot. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen, um mehr über Ihren Beratungsbedarf zu erfahren.
Wissen zum Thema Datenschutz
Der externe Datenschutzbeauftragte unterrichtet und berät Verantwortliche, Auftragsverarbeiter und Beschäftigte, die personenbezogene Daten verarbeiten, hinsichtlich ihrer Pflichten nach der DSGVO und den sonstigen geltenden Datenschutzvorschriften.
Zudem überwacht der Datenschutzbeauftragte die Einhaltung der geltenden Datenschutzvorschriften. Er weist Zuständigkeiten zu und sensibilisiert und schult die Mitarbeiter im Umgang mit personenbezogenen Daten.
Auf Anfrage muss der externe Datenschutzbeauftragte auch beratend tätig werden. Zu seinem Aufgabengebiet gehören unter anderem Datenschutz-Folgeabschätzungen.
Der externe Datenschutzbeauftragte ist für die Zusammenarbeit mit den Aufsichtsbehörden zuständig und dienst als deren Anlaufstelle im Unternehmen.
Betroffene (Personen, deren Daten verarbeitet werden) können sich an den Datenschutzbeauftragten wenden, um ihn zu allen Sachverhalten zu befragen, die mit der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten und mit der Wahrnehmung ihrer Recht zu tun haben.
Ein interner Datenschutzbeauftragter muss sich bei Tätigkeitsbeginn erst mit dem Thema Datenschutz vertraut machen. Dafür sind teure Weiterbildungsmaßnahmen notwendig und es ist unklar, ob der Mitarbeiter diese erfolgreich absolviert. Ein externer Datenschutzbeauftragter verfügt bereits über die notwendigen Qualifikationen.
Neben dem Gehalt müssen die Aus- und Weiterbildungskosten für den internen Datenschutzbeauftragten übernommen werden. Für einen externen Datenschutzbeauftragten werden nur die vertraglich vereinbarten Kosten fällig.
Externe Datenschutzbeauftragte haben einen großen Erfahrungsschatz und kennen viele Probleme und Herausforderungen bereits aus anderen Unternehmen. Dementsprechend schnell können Sie reagieren. Interne Datenschutzbeauftragte müssen sich bei vielen Fragen erst informieren, was viel Zeit in Anspruch nimmt.
Interne DSBs verfügen über einen besonderen Kündigungsschutz, ähnlich wie Betriebsratsmitglieder. Externe Datenschutzbeauftragte können problemlos abbestellt werden.
Bei der Haftung interner Datenschutzbeauftragter handelt es sich um eine beschränkte Arbeitnehmerhaftung nach der Verschuldensform. Externe Datenschutzbeauftragte haften gegenüber dem Geschädigten in voller Höhe.
Wer Haftungsrisiken minimieren möchte, sollte daher einen externen Datenschutzbeauftragten bestellen.
Der Datenschutzbeauftragte ist zudem verpflichtet, die Mitarbeiter im Datenschutz zu unterrichten und sollte für diese Aufgabe geeignet sein.
Datenschutzaudits sollte von Unternehmen in regelmäßigen Abständen wiederholt werden, um sicherzugehen, dass die getroffenen Maßnahmen ausreichen und personenbezogene Daten ausreichend geschützt sind.
Eine Datenpanne kann auch innerhalb eines Unternehmens passieren, wenn Mitarbeiter Zugriff auf Daten haben, für die sie keine Berechtigung haben. Auch der Verlust oder die unbeabsichtigte Vernichtung von personenbezogenen Daten gilt als Datenpanne.
Bei der Meldung der Datenpanne müsse noch nicht alle Details vorliegen. Es ist möglich, weitere Informationen zu der Datenpanne nachzureichen.