Die Polizei muss die Videoüberwachung der öffentlichen Plätze in Köln am Neumarkt, Ebertplatz und Breslauer Platz nicht vorübergehend bis zum Ende des aktuellen „Corona-Lockdowns“ einstellen. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln am 10. Dezember 2020 entschieden und die Anträge eines Bürgers auf Erlass eines sog. „Hängebeschlusses“ mit drei Beschlüssen abgelehnt.