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Datenschutzrecht

Stärkung der Nutzer-Rechte: Microsoft ergänzt Standardvertragsklauseln

Der internationale Datentransfer aus Europa in die USA ist nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zu Schrems II vom Juli 2020 allenfalls noch sehr eingeschränkt möglich, obwohl zahlreiche US- Anbieter zentrale Akteure der weltweiten Datenverarbeitung sind.

Ein Grund dafür ist die aus Sicht des EuGH völlig überzogene Massenüberwachung durch US-amerikanische Sicherheitsbehörden, wie die NSA, weswegen Daten von Europäern nur noch unter ergänzenden Schutzmaßnahmen übermittelt werden dürfen.