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Bundesgerichtshof entscheidet über Auslistungsbegehren gegen den Internet-Suchdienst von Google („Recht auf Vergessenwerden“)

Bundesgerichtshof entscheidet über Auslistungsbegehren gegen den Internet-Suchdienst von Google („Recht auf Vergessenwerden“)

Der Kläger war Geschäftsführer eines Regionalverbandes einer Wohlfahrtsorganisation. Im Jahr 2011 wies dieser Regionalverband ein finanzielles Defizit von knapp einer Million Euro auf; kurz zuvor meldete sich der Kläger krank. Über beides berichtete seinerzeit die regionale Tagespresse unter Nennung des vollen Namens des Klägers.