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AG-Lichtenberg untersagt Nutzung von Videokamera-Attrappen im Eingangsbereich eines Mietshauses

Mit Urteil vom 4. August 2020 (Az. 22 C 10/20) hat sich nun auch das AG Lichtenberg der überwiegenden Meinung in der bundesweiten Rechtsprechung angeschlossen und die Wohnungseigentümergemeinschaft eines Mietshauses mangels Vorliegens ganz überwiegender Interessen dieser zur Beseitigung einer Videoüberwachungskameraattrappe verpflichtet.