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Datenschutzrecht

BAG zum Auskunftsanspruch scheidender Arbeitnehmender: Umfang des Rechts auf Kopie wei­terhin unge­klärt, BAG, Urteil vom 27. April 2021, Az.: 2 AZR 342/20.

Ein Klageantrag auf Überlassung einer Kopie von E-Mails ist nicht hinreichend bestimmt iSv. § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, wenn die E-Mails, von denen eine Kopie zur Verfügung gestellt werden soll, nicht so genau bezeichnet sind, dass im Vollstreckungsverfahren unzweifelhaft ist, auf welche E-Mails sich die Verurteilung bezieht.